Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Geschäftsbedingungen der dotflow digital solutions GmbH, Hirschlachufer 89, 99084 Erfurt
im Folgenden: dotflow digital solutions GmbH

Teil 1  Allgemeine Bestimmungen

§1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dotflow digital solutions GmbH und dem Kunden geschlossen werden.

1.2 dotflow digital solutions GmbH bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dotflow digital solutions GmbH und dem Kunden.

1.3 dotflow digital solutions GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.4 dotflow digital solutions GmbH ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. dotflow digital solutions GmbH bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für dotflow digital solutions GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.5 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt dotflow digital solutions GmbH – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

§2 Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sofern der Kunde dotflow digital solutions GmbH Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass dotflow digital solutions GmbH von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. dotflow digital solutions GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. dotflow digital solutions GmbH wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese dotflow digital solutions GmbH rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann dotflow digital solutions GmbH nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von dotflow digital solutions GmbH zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist dotflow digital solutions GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann dotflow digital solutions GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

Teil 2  Onlineauftritte und Technik

§1 Webseiten- und Shoperstellung (agil)

1.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.

1.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dotflow digital solutions GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

1.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dotflow digital solutions GmbH und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei dotflow digital solutions GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch dotflow digital solutions GmbH dar. dotflow digital solutions GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dotflow digital solutions GmbH und dem Kunden zustande.

1.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist dotflow digital solutions GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

1.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird dotflow digital solutions GmbH den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

1.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von dotflow digital solutions GmbH ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen dotflow digital solutions GmbH rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist dotflow digital solutions GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

1.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von dotflow digital solutions GmbH nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

1.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

1.9 dotflow digital solutions GmbH ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

1.10 dotflow digital solutions GmbH bleibt das Recht vorbehalten, die für die Website verwendeten Bestandteile und Elemente (z.B. Module, Vorlagen und Tools) entpersonalisiert auch für andere Projekte zu verwerten.

1.11 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann dotflow digital solutions GmbH dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder dotflow digital solutions GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von dotflow digital solutions GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. dotflow digital solutions GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

§2 Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

2.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.

2.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dotflow digital solutions GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.3 Maßgeblich für den Umfang der von dotflow digital solutions GmbH zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. dotflow digital solutions GmbH wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte dotflow digital solutions GmbH erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird dotflow digital solutions GmbH den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von dotflow digital solutions GmbH hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber dotflow digital solutions GmbH verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.

2.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt dotflow digital solutions GmbH ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt dotflow digital solutions GmbH dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das von dotflow digital solutions GmbH erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. dotflow digital solutions GmbH verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von dotflow digital solutions GmbH endgültig nicht einverstanden, kann er oder dotflow digital solutions GmbH das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von dotflow digital solutions GmbH sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.

2.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. dotflow digital solutions GmbH erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt dotflow digital solutions GmbH grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert dotflow digital solutions GmbH die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.

2.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von dotflow digital solutions GmbH ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen dotflow digital solutions GmbH rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist dotflow digital solutions GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.7 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird dotflow digital solutions GmbH den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber der dotflow digital solutions GmbH schriftlich oder in Textform anzeigen dotflow digital solutions GmbH wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf dotflow digital solutions GmbH vorübergehende Workarounds bereitstellen.

2.8 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von dotflow digital solutions GmbH nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

2.9 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

2.10 dotflow digital solutions GmbH ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

2.11 dotflow digital solutions GmbH bleibt das Recht vorbehalten, die für die Website verwendeten Bestandteile und Elemente (z.B. Module, Vorlagen und Tools) entpersonalisiert auch für andere Projekte zu verwerten.

2.12 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann dotflow digital solutions GmbH dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder dotflow digital solutions GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von dotflow digital solutions GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. dotflow digital solutions GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

§3 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

3.1 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann dotflow digital solutions GmbH dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). dotflow digital solutions GmbH kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder dotflow digital solutions GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von dotflow digital solutions GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

3.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

3.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von dotflow digital solutions GmbH kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder dotflow digital solutions GmbH gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

3.4 dotflow digital solutions GmbH haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von dotflow digital solutions GmbH liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

3.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. dotflow digital solutions GmbH schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums o

§4 Domainregistrierung

4.1 dotflow digital solutions GmbH bietet dem Kunden Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

4.2 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. dotflow digital solutions GmbH wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

4.3 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet.

4.4 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. dotflow digital solutions GmbH wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

§5 Webhosting (Reseller)

5.1 dotflow digital solutions GmbH bietet dem Kunden auch Hostingleistungen an. dotflow digital solutions GmbH wird zur Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die eingesetzten Server und Drittunternehmen wird dotflow digital solutions GmbH den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

5.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt dotflow digital solutions GmbH im Falle einer Beauftragung von Webhosting die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.

5.3 Die Verfügbarkeit der von dotflow digital solutions GmbH zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von dotflow digital solutions GmbH nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von dotflow digital solutions GmbH etc.).

5.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von dotflow digital solutions GmbH zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dotflow digital solutions GmbH hat diesen zu vertreten.

5.6 Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er dotflow digital solutions GmbH oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

§6 Entwicklung von APPs

6.1 dotflow digital solutions GmbH bietet dem Kunden u.a. die Erstellung mobiler Apps an (App-Entwicklungsverträge). Gegenstand von App-Entwicklungsverträgen zwischen dotflow digital solutions GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Neuentwicklung mobiler Apps unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Die Entwicklung erfolgt grundsätzlich anhand agiler Methoden.

6.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen und die Vergütung ergeben sich aus dem zwischen dotflow digital solutions GmbH und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei dotflow digital solutions GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten App-Funktionen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch dotflow digital solutions GmbH dar. dotflow digital solutions GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Werkvertrag zwischen dotflow digital solutions GmbH und dem Kunden zustande. 6.3 Soweit keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, kann dotflow digital solutions GmbH frei entscheiden, anhand welcher technischen Standards die App erstellt wird, solange die gewählten technischen Standards dem Stand der Technik entsprechen. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Plugins und/oder Tools (z.B. Analyse), Zertifikaten (z.B. Verschlüsselung), die Überlassung der Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sowie die Überlassung von Quellcodes ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

6.4 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen werden alle Apps für den Download innerhalb des Apple-AppStores und des Google-PlayStores konzipiert. Die Programmierung für andere App-Stores wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich individualvertraglich vereinbart wurde.

6.5 Voraussetzung für die Tätigkeit von dotflow digital solutions GmbH ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen dotflow digital solutions GmbH rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist dotflow digital solutions GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

6.6 dotflow digital solutions GmbH ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen APP geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und die APP gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

6.7 Nach Fertigstellung der APP und/oder einzelner Teile hiervon kann dotflow digital solutions GmbH dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die APP anbieten. Jedoch ist weder dotflow digital solutions GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von dotflow digital solutions GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der APPs verantwortlich. dotflow digital solutions GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking)

6.8 App-Stores prüfen in der Regel alle Apps, bevor sie diese zu ihren Shops zulassen. Das Ergebnis dieser Prüfungen ist teilweise schwer vorhersehbar, da die Aufnahme- und Prüfungsbedingungen der App-Stores nicht immer transparent ist. dotflow digital solutions GmbH kann daher nicht garantieren, dass eine fertig programmierte App vom jeweiligen App-Store-Betreiber auch in den App-Store aufgenommen wird. Sollte aufgrund der Ablehnung eine Nachbearbeitung der App erforderlich werden, sind die hieraus resultierenden Kosten vom Kunden zu tragen, es sei denn, die App wurde vom App-Store aufgrund eines von dotflow digital solutions GmbH schuldhaft verursachten Fehlers (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) nicht zugelassen; für die Nachbearbeitung wird dotflow digital solutions GmbH dem Kunden ein gesondertes Kostenangebot zukommen lassen. Die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben unberührt.

6.9 Der Kunde erhält, sofern nicht anders individualvertraglich festgelegt, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

6.10 dotflow digital solutions GmbH bleibt das Recht vorbehalten, die für die App verwendeten Bestandteile und Elemente (z.B. Module, Vorlagen und Tools) entpersonalisiert auch für andere Projekte zu verwerten.

6.11 Updates und Anpassungen an neue Betriebssysteme sind nur geschuldet, wenn und soweit sie vertraglich vereinbart wurden.

§7 Entwicklung von APPs (Lasten- und Pflichtenheft)

7.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender APPs („App- Entwicklungsverträge“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.

7.2 Gegenstand von App-Entwicklungsverträgen zwischen dotflow digital solutions GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Apps oder die Erweiterung bestehender Apps (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene APP-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

7.3 Maßgeblich für den Umfang der von dotflow digital solutions GmbH zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. dotflow digital solutions GmbH wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte dotflow digital solutions GmbH erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird dotflow digital solutions GmbH den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von dotflow digital solutions GmbH hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber dotflow digital solutions GmbH verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.

7.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt dotflow digital solutions GmbH ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt dotflow digital solutions GmbH dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das von dotflow digital solutions GmbH erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. dotflow digital solutions GmbH verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von dotflow digital solutions GmbH endgültig nicht einverstanden, kann er oder dotflow digital solutions GmbH das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von dotflow digital solutions GmbH sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.

7.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. dotflow digital solutions GmbH erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt dotflow digital solutions GmbH grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert dotflow digital solutions GmbH die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.

7.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von dotflow digital solutions GmbH ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen dotflow digital solutions GmbH rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist dotflow digital solutions GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

7.7 Sobald die APP fertiggestellt wurde, wird dotflow digital solutions GmbH den Kunden zur Abnahme der APP auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber der dotflow digital solutions GmbH schriftlich oder in Textform anzeigen dotflow digital solutions GmbH wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf dotflow digital solutions GmbH vorübergehende Workarounds bereitstellen.

7.8 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von dotflow digital solutions GmbH nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

7.9 dotflow digital solutions GmbH bleibt das Recht vorbehalten, die für die App verwendeten Bestandteile und Elemente (z.B. Module, Vorlagen und Tools) entpersonalisiert auch für andere Projekte zu verwerten.

7.10 dotflow digital solutions GmbH ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen APP geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und die APP gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

7.11 Nach Fertigstellung der APP und/oder einzelner Teile hiervon kann dotflow digital solutions GmbH dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die APP anbieten. Jedoch ist weder dotflow digital solutions GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von dotflow digital solutions GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der APPs verantwortlich. dotflow digital solutions GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

Teil 3  Erstellung und Gestaltung von Content

§1 Gestaltung von Printprodukten

1.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen dotflow digital solutions GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.

1.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dotflow digital solutions GmbH und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei dotflow digital solutions GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch dotflow digital solutions GmbH dar. dotflow digital solutions GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden, kommt ein Vertrag zwischen dotflow digital solutions GmbH und dem Kunden zustande.

1.3 Nach Abschluss des Vertrags werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich, besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist dotflow digital solutions GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

1.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird dotflow digital solutions GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

1.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

1.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von dotflow digital solutions GmbH ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) dotflow digital solutions GmbH vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist dotflow digital solutions GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann dotflow digital solutions GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

1.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

1.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet dotflow digital solutions GmbH bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).

§2 Abwicklung von Printaufträgen

2.1 dotflow digital solutions GmbH bietet dem Kunden die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge u.Ä.) an. dotflow digital solutions GmbH übernimmt sämtliche hierfür vereinbarten Handlungen, z.B. die Kommunikation mit dem jeweiligen den Druck ausführenden Dienstleister (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet dotflow digital solutions GmbH die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.

2.2 Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, druckt dotflow digital solutions GmbH die in Auftrag gegebenen Printprodukte selbst oder beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Druckdienstleister. Vertragspartner des Kunden ist in diesem Fall ausschließlich dotflow digital solutions GmbH. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister entsteht keine Vertragsbeziehung. dotflow digital solutions GmbH stellt dem Kunden die Printprodukte direkt in Rechnung. Der Kunde nimmt die Printprodukte gegenüber dotflow digital solutions GmbH ab.

2.3 Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt dotflow digital solutions GmbH den Vertrag für die Erstellung der Printprodukte mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. dotflow digital solutions GmbH tritt gegenüber dem Druckdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister. dotflow digital solutions GmbH ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. dotflow digital solutions GmbH informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preisen und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Druckdienstleister. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber dem Druckdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Printprodukte auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. dotflow digital solutions GmbH haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den Druckdienstleister, insbesondere nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. dotflow digital solutions GmbH stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zu Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens dotflow digital solutions GmbH nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, überprüft dotflow digital solutions GmbH die Druckdaten nicht auf inhaltliche oder technische Richtigkeit. Der Druck der in Auftrag gegebenen Printerzeugnisse erfolgt erst dann, wenn der Kunde die finale Druckfreigabe erteilt hat.

2.5 Sofern ein bestimmtes Übermittlungsformat erforderlich ist (z.B. PDF, Indesign), wird der Kunde die Druckdaten in diesem Format übermitteln.

§3 Erstellung von Texten / Copywriting

3.1 dotflow digital solutions GmbH erstellt für den Kunden u. A. Texte (z.B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.

3.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird dotflow digital solutions GmbH diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

3.3 Sofern dotflow digital solutions GmbH mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.

3.4 Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet dotflow digital solutions GmbH ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.

§4 Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

4.1 dotflow digital solutions GmbH übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).

4.2 Hierzu stellt der Kunde bei dotflow digital solutions GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch dotflow digital solutions GmbH dar. dotflow digital solutions GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dotflow digital solutions GmbH und dem Kunden zustande.

4.3 Voraussetzung für die Tätigkeit von dotflow digital solutions GmbH ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) dotflow digital solutions GmbH vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann dotflow digital solutions GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

4.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann dotflow digital solutions GmbH dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.

4.5 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird dotflow digital solutions GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

4.6 dotflow digital solutions GmbH überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) noch auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und/oder Schutzrechten (bspw. Marken, Geschmackmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in amtlichen Registern.

4.7 dotflow digital solutions GmbH räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit dotflow digital solutions GmbH. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von dotflow digital solutions GmbH durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

4.8 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

4.9 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann dotflow digital solutions GmbH verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

§5 Corporate Identity – Konzeption/Entwicklung

5.1 dotflow digital solutions GmbH übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption/Entwicklung der „Corporate-Identity“ (z.B. Neuentwicklung oder Überarbeitung von Unternehmenskonzepten im Bereich Außenauftritt, Marken, Corporate Culture, Corporate Behavior, Corporate Communication etc.). Hierzu stellt der Kunde bei dotflow digital solutions GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten unternehmerischen Erscheinungsbildes. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch dotflow digital solutions GmbH dar. dotflow digital solutions GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dotflow digital solutions GmbH und dem Kunden zustande.

5.2 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist dotflow digital solutions GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

5.3 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach der Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

5.4 Voraussetzung für die Tätigkeit von dotflow digital solutions GmbH ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition, Vorlagen, Grafiken etc.) dotflow digital solutions GmbH vor Auftragsbeginn oder zu einem anderweitig vereinbarten Zeitpunkt vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann dotflow digital solutions GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

5.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird dotflow digital solutions GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

5.6 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

5.7 dotflow digital solutions GmbH überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) noch auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und/oder Schutzrechten (bspw. Marken, Geschmackmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in amtlichen Registern.

5.8 Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung des Corporate Designs ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente des Corporate Designs dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Corporate Design entsteht.

5.9 Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.

5.10 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

Teil 4  Marketing

§1 SEO-Marketing

dotflow digital solutions GmbH bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet dotflow digital solutions GmbH ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von dotflow digital solutions GmbH das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

§2 SEA-Kampagnen

dotflow digital solutions GmbH bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet dotflow digital solutions GmbH ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. dotflow digital solutions GmbH trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. dotflow digital solutions GmbH unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords, obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

§3 Social-Media-Marketing

3.1 dotflow digital solutions GmbH stellt seinen Kunden u. A. die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet dotflow digital solutions GmbH ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Präsenzen und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.

3.2 Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenzen kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost-Posting) vereinbart werden. dotflow digital solutions GmbH ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber.

3.3 Sofern der Kunde Inhalte (Bilder, Texte, Videos, etc.) vorgibt, wird dotflow digital solutions GmbH diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dotflow digital solutions GmbH nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte dotflow digital solutions GmbH in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann dotflow digital solutions GmbH das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

3.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von dotflow digital solutions GmbH in die jeweiligen Präsenzen hochgeladen, wobei dotflow digital solutions GmbH nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

3.5 Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. dotflow digital solutions GmbH wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.

§4 Schaltung von Werbeanzeigen

4.1 dotflow digital solutions GmbH unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“).

4.2 dotflow digital solutions GmbH berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.

4.3 dotflow digital solutions GmbH unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. dotflow digital solutions GmbH wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dotflow digital solutions GmbH nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte dotflow digital solutions GmbH in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann dotflow digital solutions GmbH das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern.

4.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von dotflow digital solutions GmbH in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei dotflow digital solutions GmbH nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

4.5 Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

4.6 Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. dotflow digital solutions GmbH wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.

Teil 5  Sonstige Bestimmungen

§1 Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen von dotflow digital solutions GmbH ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

§2 Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann dotflow digital solutions GmbH verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn dotflow digital solutions GmbH den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die dotflow digital solutions GmbH dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

§3 Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei dotflow digital solutions GmbH. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch dotflow digital solutions GmbH resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

§4 Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§5 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

5.1 dotflow digital solutions GmbH räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.

5.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dotflow digital solutions GmbH ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist dotflow digital solutions GmbH dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

5.3 Ferner ist dotflow digital solutions GmbH berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von dotflow digital solutions GmbH erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

§6 Vertraulichkeit

dotflow digital solutions GmbH wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. dotflow digital solutions GmbH verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

§7 Haftung/Freistellung

7.1 dotflow digital solutions GmbH haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt dotflow digital solutions GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dotflow digital solutions GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von dotflow digital solutions GmbH ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von dotflow digital solutions GmbH für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

7.2 Der Kunde stellt dotflow digital solutions GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen dotflow digital solutions GmbH aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

§8 Schlussbestimmungen

8.1 Die zwischen dotflow digital solutions GmbH und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von dotflow digital solutions GmbH als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

8.3 dotflow digital solutions GmbH ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; dotflow digital solutions GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Stand: Januar 2024